BRANDSCHUTZKONZEPT
Für bestimmte Gebäude besonderer Art und Nutzung ist mit dem Bauantrag die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes zwingend erforderlich. Beispielhaft seien hier genannt Versammlungsstätten, Gaststätten, Sporthallen, Mehrzweckhallen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Industriebauten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Beherbergungsstätten, Großgaragen, denkmalgeschützte Gebäude und bauliche Anlagen, für die ein Antrag nach dem Immissionsschutzgesetz gestellt werden muss.
Gem. § 58 Abs. 3 BauO NRW muss ein Brandschutzkonzept in Nordrhein Westfalen durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erstellt sein.
Gerade bei komplexen Sonderbauten gibt es häufig eine Vielzahl von Abweichungen von Landesbauordnungen oder Sonderbauvorschriften, da diese nur für den Regelfall des Sonderbaus konzipiert sein können. Die wirtschaftliche und dem Sicherheitsrisiko eines Gebäudes entsprechende Lösung wird in einem individuellen Brandschutzkonzept niedergeschrieben und den zugehörigen Brandschutzplänen visualisiert. Für manche Gebäude und Nutzungen sind keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die sogenannten ungeregelten Sonderbauten.
Ob bereits bestehende Objekte oder Neubauvorhaben – wir erarbeiten fundierte und individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse optimierte Lösungen, wirtschaftliche und funktionierende Brandschutzkonzepte. Dabei werden auch unkonventionelle Wege beschritten und die formalen bauordnungsrechtlichen Vorgaben hinterfragt und in den gesetzlich möglichen Ermessensspielräumen sowie mit den tolerierbaren Restrisiken mit Ihren persönlichen Projektanforderungen abgeglichen.
Eine kompetente und sorgfältige Darstellung und Visualisierung der Brandschutzkonzepte und darüber hinaus die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden stellt sicher, dass Komplikationen im Genehmigungsprozess vermieden werden.